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   BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73   

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https://dejure.org/1975,473
BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73 (https://dejure.org/1975,473)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1975 - VIII C 95.73 (https://dejure.org/1975,473)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1975 - VIII C 95.73 (https://dejure.org/1975,473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Eigentumswohnungen als steuerbegünstigte Wohnungen - Anforderungen an die Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Anerkennung der Eigentumswohnungen als steuerbegünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuervergünstigungen - Eigentumswohnung - Gemeinsame Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    II. WoBauG § 82 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 95
  • NJW 1976, 72
  • MDR 1976, 344
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 1.62

    Anforderungen an die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung - Folgen der

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73
    Von ihr ist der Senat auch ausgegangen, als zu beurteilen war, ob eine Wohnung durch Verbindung mit einer anderen mittels eines Mauerdurchbruchs (BVerwGE 16, 319) oder durch einen Anbau (BVerwGE 31, 46) vergrößert wurde.

    Der Fall ähnelt darin dem in BVerwGE 16, 319 entschiedenen, in dem ein Ehepaar zwei auf einem Geschoß nebeneinander liegende Wohnungen mietete und durch Mauerdurchbruch miteinander verbinden ließ.

    Nicht anders wäre es, wenn innerhalb eines Eigenheims mit einer Hauptwohnung und einer Einliegerwohnung der Eigentümer beide Wohnungen als eine Wohnung nutzt (vgl. dazu BVerwGE 24, 106 und 111), oder wenn bei einem Reihenhaus die Mauer durchbrochen wird (BVerwGE 16, 319).

  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73
    Von dieser Erwägung geht der Senat in seiner Rechtsprechung aus, daß der Wille des Berechtigten darüber entscheidet, ob ein Eigenheim oder Familienheim mit einer Wohnung oder mit zwei Wohnungen anzunehmen ist (BVerwGE 24, 106 [108]; 111 [112]; 44, 327).

    Nicht anders wäre es, wenn innerhalb eines Eigenheims mit einer Hauptwohnung und einer Einliegerwohnung der Eigentümer beide Wohnungen als eine Wohnung nutzt (vgl. dazu BVerwGE 24, 106 und 111), oder wenn bei einem Reihenhaus die Mauer durchbrochen wird (BVerwGE 16, 319).

  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 11.65

    Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung - Anrechnung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73
    Von ihr ist der Senat auch ausgegangen, als zu beurteilen war, ob eine Wohnung durch Verbindung mit einer anderen mittels eines Mauerdurchbruchs (BVerwGE 16, 319) oder durch einen Anbau (BVerwGE 31, 46) vergrößert wurde.
  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 115.73

    Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73
    Das entscheidet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit (Urteil vom 14. Mai 1975 - BVerwG VIII C 115.73 -).
  • BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 36.76

    Widerruf der Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung -

    Diese Folgerung liegt der Antragsbefugnis des Bauherrn in §§ 83 Abs. 1 Satz 2, 92 Abs. 2 Buchst. b und 95 Abs. 2 Buchst. b II. WoBauG zugrunde und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 13. August 1975 - BVerwG VIII C 95.73 -).

    Was die Kläger dazu in ihrer Revisionsbegründung ausführen, ist unzutreffend (vgl. auch Urteil vom 13. August 1975 - BVerwG VIII C 95.73 -).

    Er bestimmt, was er als seine Wohnung ansieht und wie er sie nutzt (Urteile vom 13. August 1975 - BVerwG VIII C 95.73, VIII C 69.74, VIII C 82.74 -).

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 87.76

    Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Wohnflächengrenzen - Wohnfläche - Familienheim

    Alle sonstigen mit dem Begriff Wohnung in § 82 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG verbundenen Fragen sind nicht entscheidungsbedürftig (vgl. BVerwGE 49, 95).

    Sie war spätestens bei der Bestimmung von Art und Umfang ihrer Wohnung (BVerwGE 49, 95) und des Zwecks der zweiten Wohnung (BVerwGE 24, 106, 111) [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64] zu treffen.

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77

    Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf -

    Wie der Senat bereits dargelegt hat (BVerwGE 49, 95 [99]; 50, 29 [31]; Urteil vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 8 C 90.76 -), dient diese Zweckbestimmung in erster Linie der Abgrenzung des Wohnbereichs.
  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 6.79

    Anerkennung zweier Eigentumswohnungen als steuerbegünstigt - Berücksichtigung der

    Darüber entscheiden die materiell Beteiligten (BVerwGE 44, 327; 49, 95 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72]; 50, 29 [BVerwG 03.12.1975 - VIII C 50/74]; Urteile vom 13. August 1975 - BVerwG 8 C 82.74 und BVerwG 8 C 69.74 -).
  • BVerwG, 29.08.1979 - 8 B 72.79

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Baurechtswidriger

    Denn auch diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Senats in dem Sinne geklärt, daß es sich dabei um mehrere Gesichtspunkte handelt, deren erster, nämlich die Frage nach Ort und Umfang der bestimmten Wohnung, sich allein nach dem Willen der Beteiligten bestimmt (BVerwGE 49, 95 [98 f.]).
  • BVerwG, 26.01.1983 - 8 B 285.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zweckbestimmung

    Nach der Rechtsprechung des Senats entscheidet zwar der Wille des Eigentümers darüber, ob ein Familienheim mit einer Wohnung oder mit zwei Wohnungen anzunehmen ist (Urteil vom 13. August 1975 - BVerwG VIII C 95.73 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 13 S. 6 [9 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 27.07.1977 - II R 119/76

    Begriff der Wohnung - Eignung der Wohnung - Dauernde Wohnraumversorgung - Nutzung

    Zu den Merkmalen des gesetzlich nicht bestimmten Begriffs "Wohnung" gehört neben der nach objektiven Merkmalen zu beurteilenden Bestimmung und Eignung der Wohnung zur dauernden Wohnraumversorgung das subjektive Merkmal, daß der Eigentümer spätestens im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit entscheidet, die Wohnung solle alsbald zur Führung eines selbständigen Haushalts genutzt werden (vgl. Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Zweites Wohnungsbaugesetz, Bd. 2, § 82 Anm. 4.1, S. 9; Urteile des BVerwG vom 14. November 1968 VIII C 65/65, BVerwGE 31, 50, Bundesbaublatt 1969 S. 288 - BBauBl 1969, 288 - vom 26. August 1971 VIII C 42/70, BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70], BBauBl 1972, 573; vom 30. Januar 1974 VIII C 182/71, BVerwGE 44, 327, BBauBl 1974, 526; vom 13. August 1975 VIII C 95/73, BVerwGE 49, 95, BBauBl 1976, 144; vom 13. August 1975 VIII C 69/74, BBauBl 1976, 142; vom 3. Dezember 1975 VIII C 20/70, BVerwGE 50, 29, BBauBl 1977, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1980 - III 1126/79
    Was Wohnung ist, richtet sich nach dem Willen des Bauherrn im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit (vgl Bundesverwaltungsgericht Urt v 13.8.1975 NJW 1976, 72).
  • BFH, 15.12.1976 - II R 58/76

    Steuerfreiheit - Ersterwerb einer Eigentumswohnung - Vertragsschluß vor

    Maßgebend ist allein, daß die zu der wirtschaftlichen Einheit gehörenden Räume von einem Haushalt genutzt werden (vgl. hierzu auch das Urteil des BVerwG vom 13. August 1975 VIII C 95.73, Bundesbaublatt 1976 S. 144 und Troll, Grundsteuer, Kommentar, 3. Aufl., S. 431).
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